§ 1 GELTUNGSBEREICH | DEFINTIONEN | ALLGEMEINES
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) regeln die Nutzung der Website www.designenlassen.de www.designenlassen.at www.designen-lassen.ch und sind Bestandteil eines jeden Vertrags zwischen der designenlassen.de - Marktplatz für Kreativdienstleistungen GmbH, Pretzfelder Str. 7-11, 90425 Nürnberg, Deutschland (im Folgenden „designenlassen.de“) und den Nutzern der Plattform.
(2) Die Leistungen von designenlassen.de stehen nur Unternehmern im Sinne des § 14 BGB zur Verfügung. Diese AGB gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
(3) „Designprojekt“ ist jede von dem Auftraggeber auf der Website (im Folgenden „Plattform“) ausgeschriebene Kreativleistung, auf die sich Dienstleister durch das Einreichen von Arbeitsergebnissen im Sinne von Angeboten zum käuflichen Erwerb bewerben können.
(4) „Auftraggeber“ ist, wer ein Designprojekt eröffnet, indem er näher beschriebene Kreativleistungen, wie z.B. Design- und oder Programmierleistungen auf der Plattform zum käuflichen Erwerb anfragt.
(5) „Dienstleister“ ist derjenige Nutzer der Plattform, der sich z.B. als Designer oder Programmierer an einem Designprojekt durch Einreichen eines Vorschlages beteiligt und damit ein „Arbeitsergebnis“ anbietet oder im Logo-Shop ein Logo anbietet. Der Auftraggeber kann solche Angebote annehmen, er wählt damit ein Arbeitsergebnis aus, dass er von designenlassen.de erwerben möchte (nachfolgend „ausgewähltes Arbeitsergebnis“). Als Dienstleister wird ebenfalls bezeichnet, wer im Rahmen eines 1zu1-Projektes im Sinne des § 5 dieser AGB auf Anfrage eines Auftraggebers ein Angebot zu einem Festpreis einreicht.
(6) Auftraggeber und Dienstleister werden nachfolgend auch als „Nutzer“ bezeichnet.
(7) designenlassen.de erwirbt die Nutzungsrechte an den vom Auftraggeber ausgewählten Arbeitsergebnissen der über die Plattform ausgeschriebenen Kreativdienstleistungen nach Maßgabe der Regelungen dieser AGB von den Dienstleistern und überträgt diese im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an den Auftraggeber. Es besteht somit grundsätzlich keine vertragliche Beziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister. Dies gilt insoweit nicht, wie vom Dienstleister eingereichte Arbeitsergebnisse nicht frei von Rechten Dritter sind, die vom Auftraggeber noch separat erworben werden müssen.
§ 2 LEISTUNGEN | VERTRAGSSCHLUSS
(1) designenlassen.de bietet die folgenden Leistungen an:
(a) Ausschreibung von Designprojekten als Wettbewerb (§ 3 "Designwettbewerbe")
(b) Verkauf von Logo-Entwürfen im Logo-Shop (§ 4 "Logo-Shop")
(c) Ausschreibung von Designprojekten im Rahmen des 1zu1-Projekts (§ 5 "1zu1-Projekt")
(d) Bewerbung der Leistungen der Dienstleister im Internet
(2) Ein Vertrag zwischen designenlassen.de und den Nutzern über die Nutzung der Plattform wird mit Eröffnung des Mitglieds-Kontos geschlossen.
(3) Es besteht gegenüber designenlassen.de kein Anspruch auf Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar. Pro Person darf nur ein Mitglieds-Konto eingerichtet werden.
(4) Bei der Anmeldung als Mitglied hat der Nutzer die geforderten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Der Nutzer hat Änderungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Änderungseintritt, selbstständig in den Mitglieder-Bereich einzupflegen.
(5) designenlassen.de ist berechtigt mit den Nutzern als Referenz zu werben.
§ 3 DESIGNWETTBEWERBE
(1) Über die Plattform können Designprojekte von Auftraggebern als Designwettbewerb ausgeschrieben werden.
(2) Hat der Dienstleister Interesse, auf die auf der Plattform ausgeschriebenen Designprojekte Designvorschläge einzureichen, kann er ein Mitglieds-Konto einrichten, ausgeschriebene Designprojekte einsehen und seinen Designvorschlag als sog. Arbeitsergebnis im Mitglieder-Bereich anbieten.
(3) Das Einreichen von Arbeitsergebnissen ist für den Dienstleister kostenlos.
(4) Hat ein Dienstleister zu einem Designwettbewerb seinen Designvorschlag (Arbeitsergebnis) eingereicht, wird dieser nur als Voransicht präsentiert und kann vom Auftraggeber noch nicht verwendet werden. Mit dem Hochladen des Arbeitsergebnisses auf die Plattform räumt der Dienstleister designenlassen.de die zur öffentlichen Wiedergabe nötigen Nutzungsrechte kostenfrei ein (s. § 6 Abs. 1). designenlassen.de wird hiermit auch dazu berechtigt, mit dieser Voransicht zeitlich unbegrenzt zu werben.
(5) Sollten urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne von § 2 UrhG im Design verwendet worden sein, oder aus sonstigen Gründen nicht alle Nutzungsrechte an dem Arbeitsergebnis beim Dienstleister liegen, so muss er dies bereits im Designvorschlag kenntlich machen und den Auftraggeber darauf hinweisen, dass für den Erwerb des Designs ggf. noch zusätzliche Nutzungsentgelte an einen Dritten zu zahlen sind.
(6) Im Rahmen des Wettbewerbs kann durch den Auftraggeber ein Dienstleister als Gewinner ausgewählt werden (fortan: „Gewinner“ genannt). Der Auftraggeber wählt denjenigen Dienstleister aus, dessen Arbeitsergebnis er erwerben möchte. Sollte dem Auftraggeber keiner der durch die Dienstleister eingereichten Vorschläge zusagen, ist er nicht verpflichtet einen Gewinner zu bestimmen, außer er hat bei Ausschreibung des Designwettbewerbs die Option „garantiertes Preisgeld“ aktiviert (s. § 3 Abs. 8).
(7) Hat der Auftraggeber den Gewinner ausgewählt, hat der Gewinner dem Auftraggeber die Feindaten und alle Informationen zu dem Arbeitsergebnis unverzüglich zu übermitteln. Wenn das Arbeitsergebnis Rechte Dritter enthält, stimmt sich der Gewinner mit dem Auftraggeber insbesondere darüber ab, wie diese Rechte erworben werden können.
(8) Hat der Auftraggeber die Option "garantiertes Preisgeld" aktiviert, so ist er verpflichtet, nach Ende der Projektlaufzeit einen Gewinner zu bestimmen. Bestimmt der Auftraggeber innerhalb von 30 Tagen nach Ende der Projektlaufzeit keinen Gewinner, so wird designenlassen.de eine nach Maßgabe der gesondert vereinbarten Vergütungsregeln zu bestimmende Aufwandsentschädigung zu gleichen Teilen an alle an dem Projekt teilnehmenden Dienstleister auszahlen.
§ 4 LOGO-SHOP
(1) Im designenlassen.de Logo-Shop können Dienstleister Logo-Entwürfe online zu einem Festpreis zum Erwerb anbieten.
(2) Die Präsentation der Logos ist für den Dienstleister kostenlos.
(3) Nutzer können sich die im Logo-Shop angebotenen Logos ansehen und sich über die anbietenden Dienstleister informieren.
(4) Wenn ein Nutzer das Angebot auf Erwerb des Logos annimmt, fügt der Dienstleister den gewünschten Schriftzug des Nutzers noch in das Logodesign ein, diese Leistung ist mit dem ausgeschriebenen Festpreis bereits abgegolten. Sollen neben der Integration des Schriftzuges in das Logo noch weitergehende Änderungen (z.B. Farbänderung, gestalterische Änderungen) vorgenommen werden, obliegt dies einem gesondert zwischen dem Nutzer und dem Dienstleister abzustimmenden Direktauftrag.
(5) Wenn ein Nutzer das Angebot auf Erwerb des Logos annimmt, ist er gegenüber designenlassen.de zur Zahlung einer nach Maßgabe der gesondert vereinbarten Vergütungsregeln festgelegten Betrags verpflichtet.
(6) Wenn ein Vertrag über den Erwerb des Logos zustande kommt, übermittelt der Dienstleister dem Nutzer, der das Angebot auf Erwerb des Logos angenommen hat, die Feindaten zu dem Logo.
§ 5 1ZU1-PROJEKT
(1) Auftraggeber können auf der Plattform eine Ausschreibung oder Angebotsanfragen zum 1zu1-Projekt veröffentlichen, indem sie die Aufgabenstellung, Laufzeit und Preisvorstellung beschreiben. Dienstleister können dann auf die Ausschreibung oder Anfrage gerichtete Angebote zu einem Festpreis einreichen.
(2) Das Einreichen von Angeboten ist für den Dienstleister kostenlos.
(3) Entscheidet sich der Auftraggeber für ein Angebot eines Dienstleisters und nimmt das von ihm auf der Plattform eingereichte Angebot an, ist der Auftraggeber gegenüber designenlassen.de zur Zahlung des Festpreises verpflichtet.
(4) Hat der Auftraggeber ein Angebot eines Dienstleisters auf der Plattform ausgewählt und angenommen, übermittelt der Dienstleister dem Auftraggeber die Feindaten zu dem Angebot zugrundliegenden Arbeitsergebnis.
§ 6 ÜBERTRAGUNG DER NUTZUNGSRECHTE DURCH DEN DIENSTLEISTER
(1) Indem der Dienstleister ein Arbeitsergebnis auf die Plattform hochlädt, räumt er designenlassen.de das einfache, auf die Nutzung auf der Plattform zur Inserierung beschränkte Nutzungsrecht an diesem Arbeitsergebnis ein. Hiervon umfasst wird auch das Recht, die eingereichten Unterlagen, insbesondere Titel, Namen, Logos und Abbildungen des Arbeitsergebnisses zu Werbezwecken digital und auch in gedruckter Form unbefristet zu verwenden und zu Vorschauzwecken beliebig zu bearbeiten.
(2) Für den Fall, dass der Dienstleister ein Arbeitsergebnis hochladen will, das Werke mit Rechten von Dritten enthält, z.B. eine Schriftart, die er nicht selbst entworfen hat, macht er dies im Beschreibungstext kenntlich und garantiert, dass er berechtigt ist, diese Arbeitsergebnisse auf der Plattform hochzuladen und zum Erwerb anzubieten. Der Dienstleister wird dem Auftraggeber mitteilen, was er bei Erwerb der Nutzungsrechte beachten muss und ob und wie die Nutzungsrechte der Dritten vom Auftraggeber erworben werden können. Dies hat der Dienstleister auch im Beschreibungstext zum Arbeitsergebnis darzulegen.
(3) Der Dienstleister räumt designenlassen.de das unwiderrufliche ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte, übertragbare und unterlizenzierbare Recht ein, das im Rahmen der Plattform zum Erwerb angebotene Arbeitsergebnis umfassend mit dem Ziel einer kommerziellen Vermarktung zu nutzen, zu verwerten, zu veräußern und Dritten diese eingeräumten Rechte einzuräumen, wenn ein Auftraggeber erklärt hat, dass er das Arbeitsergebnis des Dienstleisters erwerben möchte.
(4) Die Rechtseinräumung nach § 6 Abs. 3 umfasst ausdrücklich alle bekannten und unbekannten Formen von Angebotsmöglichkeiten im Internet und in gedruckter Form, insbesondere die Möglichkeit zur Einbindung innerhalb kostenpflichtiger Online-Dienste und Websites sowie innerhalb des frei zugänglichen Internets. Insbesondere räumt der Dienstleister designenlassen.de folgende ausschließlichen, zeitlich und territorial unbeschränkten Nutzungsrechte ein:
a) Das Recht der Vervielfältigung, öffentlichen Zugänglichmachung und Verbreitung, d.h. das Recht, das Arbeitsergebnis, unter Einbezug jeglicher technischer Möglichkeiten, insbesondere durch die digitale Einbindung im Rahmen der Website, unbegrenzt zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen oder öffentlich wiederzugeben;
b) das Recht der Zurverfügungstellung auf Abruf, d.h. das Recht, das Arbeitsergebnis abzuspeichern, für die Öffentlichkeit bereitzuhalten, an einen oder mehrere Abrufende zu übertragen, und zwar in allen analogen oder digitalen elektronischen Datenbanken, elektronischen Datennetzen und Netzen von Te-lekommunikationsdiensten;
c) das Recht der öffentlichen Wiedergabe, d.h. das Recht, das Arbeitsergebnis gewerblich oder nicht gewerblich, durch Tonträger, Bildträger, Bildtonträger, Multimedia-Träger bzw. andere Datenträger, insbesondere auch Magnetbänder, Magnetbandkassetten, Bildplatten, Chips, in allen Formaten, unter Anwendung aller analogen und digitalen Verfahren und Techniken öffentlich wiederzugeben;
d) das Bearbeitungsrecht, d.h. das Recht das Arbeitsergebnis, unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts, selbst oder durch Dritte, beliebig umzugestalten und zu bearbeiten;
e) das Werberecht, d.h. das Recht, das Arbeitsergebnis für die Bewerbung der Plattform im Internet, auch in jeglichen anderen Medien und außerhalb des Internets, namentlich im Fernsehen und in Printmedien zu verwenden.
(5) Die Rechtseinräumung umfasst auch eine Benutzung des Arbeitsergebnisses und eine Benutzung in Verbindung mit anderen Werken.
(6) designenlassen.de nimmt die Übertragung der Rechte im Sinne des § 6 Abs. 1 spätestens mit Veröffentlichung des Arbeitsergebnisses auf der Plattform an. Die Übertragung der Rechte im Sinne des § 6 Abs. 3 wird seitens designenlassen.de spätestens mit Erklärung des Auftraggebers, dass er das Arbeitsergebnis des Dienstleisters erwerben möchte, angenommen. Die Annahme hinsichtlich der Rechteübertragung nach § 6 Abs. 3 erfolgt seitens designenlassen.de insofern eine juristische Sekunde nachdem der Dienstleister die Rechte an designenlassen.de übertragen hat.
(7) Der Dienstleister verzichtet auf sein Recht aus § 13 UrhG auf Urheberbezeichnung an den von ihm auf der Plattform hochgeladenen und angebotenen Arbeitsergebnissen. Der Dienstleister sichert ferner einen Verzicht auf Urheberbezeichnung durch von ihm zur Entwicklung des Arbeitsergebnisses eingesetzte Personen zu. Wenn das Arbeitsergebnis Urheber- und/oder Urheberrechtshinweise sowie vergleichbare Kennzeichnungen des Dienstleisters enthält, gestattet der Dienstleister, dass diese entfernt werden.
§ 7 VERGÜTUNG
Hat der Auftraggeber das ausgewählte Arbeitsergebnis abgenommen und designenlassen.de die Rechteübertragung seitens des Dienstleisters angenommen (§ 6 Abs. 6), erhält der Dienstleister eine Vergütung für die Rechteübertragung an dem Arbeitsergebnis nach Maßgabe der mit designenlassen.de gesondert vereinbarten Vergütungsregeln bzw. den vereinbarten Festpreis.
§ 8 PFLICHTEN UND GARANTIEN DES DIENSTLEISTERS | FREISTELLUNG
(1) Der Dienstleister garantiert mit Upload eines Arbeitsergebnisses auf der Plattform, Inhaber der Rechte zu sein, die für das Hochladen und die Inserierung des Arbeitsergebnisses auf der Plattform, sowie die bestimmungsgemäße Verwendung gemäß diesen Bedingungen erforderlich sind und dass hierdurch keine Rechte Dritter verletzt werden.
(2) Der Dienstleister garantiert mit Upload eines Arbeitsergebnisses auf der Plattform ferner, Inhaber aller Rechte an dem hochgeladenen Arbeitsergebnis zu sein, wenn er im Beschreibungstext zum hochgeladenen Arbeitsergebnis nicht ausdrücklich darauf hinweist, dass Dritten Rechte an dem Arbeitsergebnis oder Teilen hiervon zustehen. In jedem Fall müssen sämtliche Rechte an dem Arbeitsergebnis insoweit beim Dienstleister liegen, dass er zum Hochladen und Inserieren auf der Plattform berechtigt ist. Wenn Dritte Rechte an dem vom Dienstleister eingestellten Arbeitsergebnis haben, wird der Dienstleister dies im Beschreibungstext kenntlich machen und ausdrücklich darauf hinweisen, welche konkreten Rechte noch einzuholen sind und wie sie erworben werden können.
(3) Für den Fall, dass der Dienstleister nicht oder nicht alleiniger oder mit ausschließlichen Rechten ausgestatteter Urheber der hochgeladenen Arbeitsergebnisse ist, wird er designenlassen.de und den Auftraggeber darauf hinweisen und mitteilen, ob weitere (Mit-)Urheber gem. § 13 UrhG zu bezeichnen sind. Der Dienstleister hat dies auch im Beschreibungstext zum Arbeitsergebnis kenntlich zu machen.
(4) Der Dienstleister erklärt sich mit dem Hochladen eines Arbeitsergebnisses auf der Plattform damit einverstanden, dass designenlassen.de seinen Namen, Adress- und Kontaktdaten an Dritte übermittelt, die Ansprüche aufgrund Rechtsverletzungen wegen dem auf der Plattform hochgeladenen Arbeitsergebnis geltend machen. designenlassen.de ist in diesem Fall dazu berechtigt, das betreffende Arbeitsergebnis unverzüglich von der Plattform zu entfernen, bis diese Angelegenheit geklärt ist.
(5) Der Dienstleister stellt designenlassen.de von allen Ansprüchen frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte gegenüber desigenenlassen.de geltend machen wegen Verletzung ihrer Rechte durch von dem Dienstleister auf der Plattform eingestellten Inhalten oder wegen dessen sonstiger rechtsverletzender Nutzung der Plattform. Hiervon umfasst sind insbesondere Ansprüche wegen Urheberrechts-, Marken-rechts- oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen. designenlassen.de wird den Dienstleister unverzüglich über die Inanspruchnahme unterrichten. Dem Dienstleister bekanntwerdende Beeinträchtigungen der vertragsgegenständlichen Rechte hat dieser designenlassen.de unverzüglich mitzuteilen. designenlassen.de ist berechtigt, selbst geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Ansprüchen Dritter oder zur Verfolgung ihrer Rechte vorzunehmen, der Dienstleister hat alle Informationen bereitzustellen, die für die Prüfung der Ansprüche und die Verteidigung erforderlich sind. Diese Freistellung beinhaltet auch den Ersatz der Kosten, die designenlassen.de durch eine Rechtsverfolgung/-verteidigung entstehen bzw. entstanden sind.
(6) Die in § 8 Abs. 5 genannten Freistellungen finden keine Anwendung, wenn der Dienstleister die Verletzung nicht zu verschulden hat.
(7) Wenn der Auftraggeber Gewährleistungsrechte wegen Mängeln an den vom Dienstleister auf der Plattform hochgeladenen und an den Auftraggeber übertragenen Arbeitsergebnissen gegenüber designenlassen.de geltend macht, wird der Dienstleister für designenlassen.de den vertragsgemäßen Zustand gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich herstellen und/oder, wo das nicht möglich ist, gilt Abs. (5) und (6) entsprechend für Ansprüche des Auftraggebers, die auf solchen Mängeln beruhen.
§ 9 VERHALTENSPFLICHTEN DER NUTZER | MELDUNG VON INHALTEN
(1) Die Nutzer sind für sämtliche Inhalte, die sie auf der Plattform einstellen, allein verantwortlich. Sie verpflichtet sich, auf Gewaltdarstellungen, sexuelle oder pornografische oder diskriminierende Inhalte oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigungen oder Alter zu verzichten.
(2) Die Nutzer verpflichten sich, die geltenden Gesetze zu beachten. Auf der Plattform dürfen nur Inhalte präsentiert werden, die nicht gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen. Die Prüfungspflicht hierfür obliegt allein den Nutzern, die die Inhalte veröffentlichen. designenlassen.de ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die von Nutzern eingestellte Inhalte proaktiv zu überprüfen. Gleichwohl ist designenlassen.de befugt, Inhalte auf der Plattform zu untersuchen und gegebenenfalls Maßnahmen nach § 10 dieser AGB zu ergreifen.
(3) designenlassen.de eröffnet Nutzern die Möglichkeit, vermeintlich rechtswidrige Inhalte auf der Plattform, die von anderen Nutzern veröffentlicht wurden, gegenüber designenlassen.de zu melden. Nutzer können hierzu entsprechende Inhalte anderer Nutzer über ein elektronisches Formular an designenlassen.de melden. Dieses Formular ist über die Schaltfläche „Verstoß melden“ abrufbar. Soweit ein Kommentar im Kommunikationsfeld zwischen Dienstleister und Auftraggeber gemeldet werden soll, ist vorgenanntes Formular über das Ausrufezeichen-Symbol neben dem Kommentar zugänglich.
(4) Der Nutzer gewährleistet, dass er keine Daten speichert oder weiterleitet, die die technische Infrastruktur und Betriebsabläufe von designenlassen.de schädigen können (bspw. Viren, Trojaner, u.ä.).
(5) Während der Laufzeit des Vertrages mit designenlassen.de ist es Dienstleister und Auftraggeber nicht gestattet, miteinander unter Umgehung von designenlassen.de direkt oder indirekt Verträge über die auf der Plattform hochgeladenen Arbeitsergebnisse abzuschließen bzw. darauf gerichtete Verhandlungen zu führen.
(6) Die Nutzer verpflichten sich, die für den Mitglieder-Bereich gewählten Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, keinem Dritten mitzuteilen und diese so aufzubewahren, dass Dritten keine Kenntnisnahme ermöglicht wird. Keinem Dritten darf die Nutzung des Mitglieder-Bereichs über diese Zugangsdaten ermöglicht werden. Sofern Anlass zur Vermutung besteht, dass Dritte Kenntnis von den Zugangsdaten haben, ist designenlassen.de unverzüglich schriftlich oder per E-Mail unter [email protected] zu informieren.
§ 10 SPERRUNG | KÜNDIGUNG
(1) designenlassen.de kann folgende Maßnahmen ergreifen, wenn von einem Nutzer eingestellte Inhalte gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen:
(a) Verwarnung des Nutzers
(b) Löschung von Projekten, Designvorschlägen und sonstigen Inhalten
(c) Vorübergehende Sperrung des Mitgliedskontos des Nutzers
(d) Dauerhafte Sperrung des Mitgliedskontos des Nutzers
(2) Vor einer vorläufigen oder dauerhaften Sperrung eines Nutzers wird designenlassen.de den Nutzer verwarnen, soweit zu erwarten ist, dass dies ausreicht, um den Nutzer zur Einhaltung seiner Pflichten anzuhalten und der Verstoß nicht derart erheblich ist, dass berechtigte Interessen Dritter oder designenlassen.de eine direkte Sperrung erforderlich machen, d.h. ein wichtiger Grund vorliegt, der designenlassen.de zur sofortigen Sperrung berechtigt.
(3) designenlassen.de wird bei Ergreifen einer Maßnahme nach § 10 Abs. 1 stets die berechtigten Interessen des betroffenen Nutzers, anderer Nutzer, etwaiger Rechteinhaber und sonstiger Dritter sowie die eigenen Interessen als Plattformbetreiber beachten. designenlassen.de wird dabei die Schwere des Verstoßes, ein etwaig vorliegendes Verschulden sowie die Schwere der Beeinträchtigung Rechte Dritter berücksichtigen. Wenn designenlassen.de eine Maßnahme nach § 10 Abs. 1 ergreift, wird sie den betroffenen Nutzer darüber informieren, im Falle einer Sperrung die Maßnahme begründen.
(4) Im Falle der Sperrung darf der Nutzer die Plattform auch mit anderen Mitgliedskonten nicht mehr nutzen oder sich nicht erneut mit einem neuen Konto anmelden.
(5) Der Vertrag über die Nutzung der Plattform wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von den Nutzern jederzeit ordentlich gekündigt werden.
(6) designenlassen.de kann den Vertrag über die Nutzung der Plattform jederzeit ordentlich mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur Sperrung (§ 10 Abs. 1) und außerordentli-chen Kündigung wird hiervon nicht berührt.
(7) Die Kündigung hat in Schrift- oder Textform zu erfolgen.
(8) Eine Sperrung oder Kündigung hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit von bereits auf der Plattform zustande gekommenen Verträgen. Verträge, die designenlassen.de zur Übertragung von Nutzungsrechten mit dem Dienstleister bis zum Zeitpunkt der Kündigung schließt, werden nach Zugang der Kündigung abgewickelt.
§ 11 HAFTUNG VON DESIGNENLASSEN.DE
(1) Die Haftung von designenlassen.de auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 11 eingeschränkt.
(2) designenlassen.de haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, die den Vertragsparteien das Recht zubilligen, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat, insbesondere die Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
(3) Soweit designenlassen.de gemäß § 11 dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die designenlassen.de bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der gelieferten Arbeitsergebnisse sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung typischerweise zu erwarten sind.
(4) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von designenlassen.de.
(5) Soweit designenlassen.de technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht ausdrücklich zu dem von designenlassen.de geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehört, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
(6) Die Haftungsbeschränkungen dieses § 11 gelten nicht in Bezug auf die Haftung von designenlas-sen.de wegen (i) vorsätzlichen und grob fahrlässigen Verhaltens, (ii) garantierter Beschaffenheitsmerk-male, (iii) Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder (iv) nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 12 ÄNDERUNGEN
(1) designenlassen.de kann aus triftigen Gründen, insbesondere bei Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse Nutzern unter Einhaltung einer Vorlauffrist von mindestens 15 Tagen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung eine Änderung dieser AGB vorschlagen. Ergeben sich aus den Änderungen notwendige technische oder geschäftliche Anpassungen für gewerbliche Nutzer, so wird designenlassen.de eine länger Vorlauffrist bestimmen, die die Interessen des gewerblichen Nutzers ausreichend berücksichtigt. Erfolgt der Vorschlag zur Änderung der AGB aufgrund gesetzlicher oder behördlich angeordneter Verpflichtungen, so muss sich designenlassen.de nicht an vorgenannte Mindestvorlauffristen halten. Nutzer werden per E-Mail über vorgeschlagene Änderungen der AGB unterrichtet.
(2) Die vorgeschlagene Änderung der AGB tritt in Kraft, wenn der Nutzer sie annimmt. Eine Annahme durch den Nutzer liegt auch dann vor, wenn seitens des Nutzers gegenüber designenlassen.de kein ausdrücklicher, mindestens in Textform abgegebener Widerspruch gegen die vorgeschlagene Änderung der AGB vor dem vorgeschlagenen Datum des Inkrafttretens erhoben wird. In diesem Fall gelten die neuen AGB als angenommen und treten nach Ablauf der Vorlauffrist in Kraft.
§ 13 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Nürnberg ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn der Nutzer seinen Sitz im Ausland hat.
(3) Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich.